| Allgemeine Garantie- und Lieferbedingungen für Neuprodukte
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| So werden Sie bei uns bedient: |
| Bestätigung: |
Für alle Bestellungen mit einer
Lieferzeit von mehr als zehn Tagen erhalten Sie eine
Auftragsbestätigung oder eine Teilsendung. Terminbestellungen
werden immer bestätigt.
Wir erheben keine Mindermengenzuschläge, gestatten uns jedoch
Klein-Terminbestellungen sofort auszuliefern. Allfällige Rabatte
werden erst ab CHF 100.– gewährt. |
| Lieferzeiten: |
Wir bemühen uns, die von Ihnen
gewünschten Lieferzeiten einzuhalten. Sollte uns das nicht
gelingen, dann haben Sie das Recht, den Auftrag, nach Inverzugsetzung,
zu annullieren.
Weitergehende Ansprüche werden nicht akzeptiert. |
| Lieferung: |
Sie erhalten die bestellte Ware franko,
verpackt, per Spediteur. Transportschäden sind beim Spediteur
geltend zu machen. Reparaturen reisen auf Rechnung und Gefahr des
Empfängers. Für Kleinaufträge unter CHF 200.–
belasten wir CHF 7.90 für Porto und
CHF 3.90 für Verpackung. |
| Montage: |
Die Preise unserer Produkte verstehen
sich ohne Montage. Sollten Sie eine Montage durch uns wünschen,
dann führen wir diese gerne unter separater Verrechnung der
Arbeitszeitund der Fahrkosten aus. |
| Beanstandungen: |
Haben innert 10 Tagen nach Erhalt der
Ware zu erfolgen. Beanstandete Ware wird normalerweise umgetauscht. Wir
sind darauf angewiesen, dass Sie auf den Begleitpapieren
angeben, was Sie rügen. |
| Rücksendungen: |
Rücksendungen werden
gutgeschrieben, wenn dies mit uns vereinbart ist. In allen Fällen
ist mit einem Einschlag zu rechnen. “Nicht-Katalogartikel”
oder Ware mit Vermerk
“keine Lagerausführung” werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. |
| Zahlung: |
Wir bitten Sie um Ihre Zahlung netto innert 30 Tagen mit dem vorgedruckten orangen Einzahlungsschein. |
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| Garantie für Kompressoren, Gebläse,
Vakuum- und Flüssigkeitspumpen |
- Wir leisten eine Garantie von 12 Monaten vom
Versandtag an gerechnet, bei mehrschichtigem Betrieb 6 Monate. Wir
verpflichten uns, Teile die schadhaft oder unbrauchbar werden,
unentgeltlichzu ersetzen oder instandzustellen.
- Die Garantie versteht sich im Sinne, dass Sie uns die beanstandete Ware franko zustellen.
- Für Elektromotoren beträgt die Garantie 6 Monate. Bei festgestelltem Zweiphasen-Lauf erfolgt keine Garantieleistung.
- Gegen Folgen eines allfälligen Schadens wie Betriebsunterbruch, hat sich der Kunde auf eigene Rechnung angemessen zu versichern.
- Keine Garantie wird geleistet für Filtereinsätze, Oelfüllungen, Dichtungen aller Art sowie Schläuche.
- Im übrigen gelten die Bestimmungen des VSM und des Schweizerischen Obligationenrechtes.
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| Allgemeine Garantiebestimmungen |
Wir garantieren, dass das gelieferte Produkt für den im Katalog
oder in der Offerte angegebenen Zweck geeignet ist und die
zugesicherten Eigenschaften und Leistungen erbringt.
Eine zeitlich definierte Garantie-Dauer kann für viele Artikel
nicht genannt werden, da sie nicht garantiefähig, sondern nur
funktionstüchtig oder eben nicht tauglich sind. Beanstandungen
sind also sofort anzubringen. Das defekte Produkt ist uns immer
komplett zuzustellen, nicht nur einzelneTeile.
Sie als Kunde sind selbst verantwortlich, dass unsere Produkte nicht
zweckentfremdet werden, und dass Warnungen auf den Packungen, in den
Anleitungen oder auf unseren Lieferscheinen beachtet und an die
Anwender weitergeleitet werden.
In allen Zweifelsfällen bitten wir Sie, mit uns zu sprechen. Wir
entscheiden, wenn möglich, in erster Linie zu Ihren Gunsten. Wir
benötigen aber auch Ihre Mithilfe, Ihre Sorgfalt und Ihr
Verständnis, wenn ein Härtefall auftreten sollte. |