Start deutsch   Unser Sortiment Über uns ... Bestellungen, Kataloge, ... Kontakt Spezialangebot    
     > Garantie- und Lieferbestimmungen  
   

Allgemeine Garantie- und Lieferbedingungen für Neuprodukte
   
So werden Sie bei uns bedient:
Bestätigung: Für alle Bestellungen mit einer Lieferzeit von mehr als zehn Tagen erhalten Sie eine Auftragsbestätigung oder eine Teilsendung. Terminbestellungen werden immer bestätigt.
Wir erheben keine Mindermengenzuschläge, gestatten uns jedoch Klein-Terminbestellungen sofort auszuliefern. Allfällige Rabatte werden erst ab CHF 100.– gewährt.
Lieferzeiten: Wir bemühen uns, die von Ihnen gewünschten Lieferzeiten einzuhalten. Sollte uns das nicht gelingen, dann haben Sie das Recht, den Auftrag, nach Inverzugsetzung, zu annullieren.
Weitergehende Ansprüche werden nicht akzeptiert.
Lieferung: Sie erhalten die bestellte Ware franko, verpackt, per Spediteur. Transportschäden sind beim Spediteur geltend zu machen. Reparaturen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Kleinaufträge unter CHF 200.– belasten wir CHF 7.90 für Porto und
CHF 3.90 für Verpackung.
Montage: Die Preise unserer Produkte verstehen sich ohne Montage. Sollten Sie eine Montage durch uns wünschen, dann führen wir diese gerne unter separater Verrechnung der Arbeitszeitund der Fahrkosten aus.
Beanstandungen: Haben innert 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Beanstandete Ware wird normalerweise umgetauscht. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie auf den Begleitpapieren
angeben, was Sie rügen.
Rücksendungen: Rücksendungen werden gutgeschrieben, wenn dies mit uns vereinbart ist. In allen Fällen ist mit einem Einschlag zu rechnen. “Nicht-Katalogartikel” oder Ware mit Vermerk
“keine Lagerausführung” werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Zahlung: Wir bitten Sie um Ihre Zahlung netto innert 30 Tagen mit dem vorgedruckten orangen Einzahlungsschein.
 
Garantie für Kompressoren, Gebläse, Vakuum- und Flüssigkeitspumpen
  • Wir leisten eine Garantie von 12 Monaten vom Versandtag an gerechnet, bei mehrschichtigem Betrieb 6 Monate. Wir verpflichten uns, Teile die schadhaft oder unbrauchbar werden, unentgeltlichzu ersetzen oder instandzustellen.
  • Die Garantie versteht sich im Sinne, dass Sie uns die beanstandete Ware franko zustellen.
  • Für Elektromotoren beträgt die Garantie 6 Monate. Bei festgestelltem Zweiphasen-Lauf erfolgt keine Garantieleistung.
  • Gegen Folgen eines allfälligen Schadens wie Betriebsunterbruch, hat sich der Kunde auf eigene Rechnung angemessen zu versichern.
  • Keine Garantie wird geleistet für Filtereinsätze, Oelfüllungen, Dichtungen aller Art sowie Schläuche.
  • Im übrigen gelten die Bestimmungen des VSM und des Schweizerischen Obligationenrechtes.
 
Allgemeine Garantiebestimmungen

Wir garantieren, dass das gelieferte Produkt für den im Katalog oder in der Offerte angegebenen Zweck geeignet ist und die zugesicherten Eigenschaften und Leistungen erbringt.
Eine zeitlich definierte Garantie-Dauer kann für viele Artikel nicht genannt werden, da sie nicht garantiefähig, sondern nur funktionstüchtig oder eben nicht tauglich sind. Beanstandungen sind also sofort anzubringen. Das defekte Produkt ist uns immer komplett zuzustellen, nicht nur einzelneTeile.

Sie als Kunde sind selbst verantwortlich, dass unsere Produkte nicht zweckentfremdet werden, und dass Warnungen auf den Packungen, in den Anleitungen oder auf unseren Lieferscheinen beachtet und an die Anwender weitergeleitet werden.

In allen Zweifelsfällen bitten wir Sie, mit uns zu sprechen. Wir entscheiden, wenn möglich, in erster Linie zu Ihren Gunsten. Wir benötigen aber auch Ihre Mithilfe, Ihre Sorgfalt und Ihr Verständnis, wenn ein Härtefall auftreten sollte.
   
                   
            Index deutsch